| Rundsendeordnung:
Rundsendebedingungen für Einlieferer und Entnehmer am Rundsendedienst
der ArGe.
Der Rundsendeverkehr ist eine Einrichtung für die Mitglieder der oben
genannten ArGe.
Der Rundsendeleiter
verpflichtet sich, die Arbeiten, die für und mit dem Rundsendedienst
anfallen, mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen
durchzuführen.
Der Rundsendeleiter
haftet für die Verwahrungen der Einlieferungen am Ort nur mit
eigenüblicher Sorgfalt.
Der Verkauf des
eingelieferten Materials erfolgt ausschließlich im Auftrag der
Einlieferer. Die ArGe bzw. der Rundsendeleiter treten lediglich als
Vermittler zwischen Einlieferer und Entnehmer auf. Mit Einlieferung bzw.
Entnahme erkennen die Teilnehmer stillschweigend ihr Einverständnis mit
diesen Bedingungen an.
Der Einlieferer ist
daher damit einverstanden, dass bei evtl. Reklamationen bzw.
Rückabwicklungen des Kaufvertrags etc. der Entnehmer unmittelbar an den
Einlieferer verwiesen wird, und dass dem Entnehmer demzufolge Name und
Anschrift des Einlieferers bekannt gegeben werden.
Die nachstehenden
Bedingungen für Einlieferer und Entnehmer werden in allen Teilen von den
Teilnehmern am Rundsendedienst als verbindlich anerkannt. Die
Nichteinhaltung dieser Rundsendeordnung wird den Ausschluss aus dem
Rundsendedienst nach sich ziehen. Die Ausschlussentscheidung trifft der
Rundsendeleiter nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden der ArGe. Ein
Ausschluss bedeutet jedoch nicht, dass der Teilnehmer aus der Haftung
entlassen ist.
Einlieferungsbedingungen
- Einlieferungen für den Rundsendeverkehr
können von Mitgliedern und Nichtmitgliedern der ArGe vorgenommen
werden. Der Einlieferer erklärt durch die Einlieferung sein Eigentum
bzw. seine Verfügungsberechtigung an den eingelieferten Stücken. Er
haftet für die Echtheit der eingelieferten Stücke.
Über die Annahme oder Zurückweisung
von Einlieferungen entscheidet allein der Rundsendeleiter.
- Das eingelieferte Material sollte aus
den Bereichen NDP sowie Deutsches Reich bis 1900 stammen
- Es dürfen nur Hefte im Format DIN A5
bzw. DIN A6 und Versandtaschen im Format DIN A5 verwendet werden. Das
Material ist nach Gebieten numerisch geordnet einzuliefern. Die
Preisauszeichnung muss dokumentenecht (Kugelschreiber) vorgenommen
werden. Eingeliefert werden soll nur sammelwürdiges Material zu
vernünftigen Preisen. Fälschungsgefährdete Marken, entspr. Typen,
Farben und Abarten sind nur geprüft einzuliefern.
- Lose Marken gestempelt oder postfrisch,
müssen so untergebracht werden, dass sie sicher vor Beschädigungen
geschützt sind. Weder der Rundsendeleiter noch die Entnehmer können
für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch schlechte
Unterbringung seitens der Einlieferer zu verantworten sind.
- Um Vertauschungen zu vermeiden, sind bei
besseren Marken die Stempel so zu verlängern, dass die
Stempelanschlüsse leicht kontrolliert werden können, ebenso sind lose
bessere Marken seitenweise zu kopieren und die Kopien in die Hefte
einzukleben.
- Belege sind in Taschen einzuliefern und
diese sind dokumentenecht (Kugelschreiber) zu beschreiben, so dass die
Belege an Hand der Beschreibung eindeutig zugeordnet werden können.
Belege und Taschen sind mit einer lfd. Nummer durchzunummerieren. Bei
besseren Belegen ist eine Kopie beizufügen.
- Sämtliche Einlieferungen sind zu
addieren und der Gesamtwert der Einlieferung mit einer
Gesamtaufstellung aufzuführen.
- Nach Eingang der Einlieferung erhalten
die Hefte und Taschen eine Registriernummer, und der Rundsendeleiter
bestätigt den Eingang der Einlieferung mit einer Auflistung und Angabe
der Registriernummern.
- Das eingelieferte Material wird an
interessierte Entnehmer in Gruppen von max. 15 Teilnehmern verschickt.
Nach bis zu vier Umläufen erfolgt die Abrechnung und Rückgabe des
unverkauften Materials.
- Zur Deckung der Kosten werden 10 % vom
Entnahmewert und das Porto für die Rücksendung des Materials
einbehalten.
- Die Rundsendungen sind über eine
Valoren-Versicherung versichert.
- Tritt ein Schaden ein, weil ein
Entnehmer sich nicht an die festgelegten Entnahmebedingungen gehalten
hat, hat der Einlieferer lediglich einen Anspruch an den
entsprechenden Entnehmer, nicht jedoch an die ArGe oder den
Rundsendeleiter. Bei Vertauschungen haftet weder die ArGe noch der
Rundsendeleiter. Der Rundsendeleiter sowie die ArGe sind jedoch
bemüht, festzustellen, wer für die Zuwiderhandlungen gegen die
Rundsendeordnung verantwortlich zu machen ist.
Entnahmebedingungen
- Alle Mitglieder der ArGe mit deutscher
Postanschrift, können sich als Entnehmer am Rundsendeverkehr
beteiligen. Mit Zustimmung des Vorstandes können auch Mitglieder
anderer Vereine daran teilnehmen. Voraussetzung ist dazu ein
schriftlicher Antrag mit Anerkennung der Bedingungen.
- Die Rundsendung wird in Gruppen von
höchstens 15 Entnehmern vorgenommen. Der Rundsendung liegen folgende
Unterlagen bei.
A) Die Umlaufliste:
Sie enthält die Anschriften der Entnehmer sowie Anzahl und den Wert
der Hefte und Taschen. Die Reihenfolge des Umlaufs muss unbedingt
eingehalten werden. Die Umlaufliste ist mit größter Sorgfalt
vollständig auszufüllen, auch wenn keine Entnahmen erfolgt sind.
B) Die Benachrichtigungskarte:
Diese muss gleichzeitig mit der Weitersendung der Rundsendung an den
nächsten Teilnehmer ausgefüllt an den Rundsendeleiter geschickt
werden, auch wenn keine Entnahmen erfolgt sind.
C) Durchschreibesatz mit
Aufschriftzettel (Paketscheine):
Sie werden für die Weitersendung benötigt. Als Absender ist die
Adresse des Rundsendeleiters anzugeben, außer beim letzten Entnehmer.
Dieser schickt die Sendung mit seinem Absender an den Rundsendeleiter
zurück.
D) Überweisungsformulare: Die
Gesamtentnahme ist unverzüglich auf das Rundsendekonto der ArGe
Postgiroamt Nürnberg BLZ 760 100 85, Konto Nr. 215 664 858 zu
überweisen .
E) Rundsendeordnung: Sie ist
Bestandteil der Rundsendung und ist dem Rundsendeleiter nach dem Ende
des Umlaufs wieder zurück zuschicken.
- Die Weitergabe der Rundsendung hat
ausschließlich durch die Post als Paket ohne Wertangabe oder
Freeway-Pakete mit Einlieferungsquittung zu erfolgen.
Der Einlieferungsschein muss sorgfältig aufbewahrt werden. Er ist
Nachweis dafür, dass die Rundsendung ordnungsgemäß weitergegeben
wurde. Auf dem Paket darf kein Hinweis über den Inhalt und dessen Wert
vermerkt werden. Die Angaben sowohl beim Absender und Empfänger dürfen
nur Name, Straße, Postleitzahl und Ort enthalten.
Die Sendung ist so zu verpacken, dass sie nicht unbemerkt geöffnet
werden kann. Sie soll in Packpapier eingepackt und mit Klebeband
verschlossen werden. Ist bei einer Sendung eine Beschädigung äußerlich
sichtbar, darf diese solange nicht angenommen werden, bis der Umfang
des Schadens von der Post festgestellt und beurkundet worden ist. Die
Rundsendungen sind über eine Valoren-Versicherung auf dem Postweg
versichert.
- Zusätzlich zum Transportweg ist die
Rundsendung am Domizil des Teilnehmers gegen Schäden durch Diebstahl
versichert. Die Rundsendung ist unter einfachem Verschluss, d.h. im
verschlossenen Schrank oder Schreibtisch aufzubewahren.
- Sofort nach dem Eingang ist die
Rundsendung auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu
kontrollieren! Die Überprüfung der einzelnen Hefte und Belegtaschen
muss vollständig durchgeführt werden, sie schließt auch eine Kontrolle
der Marken und Belege mit den beigefügten Fotokopien ein, bzw. die
Unverletztheit der Umhüllung von eingesiegelten Marken.
Bei Unstimmigkeiten ist der vorhergehende Entnehmer der Rundsendung
sowie der Rundsendeleiter zu benachrichtigen. Der vorhergehende
Entnehmer haftet für Fehlendes und andere Unstimmigkeiten! Es ist also
äußerst wichtig für jeden Entnehmer der Rundsendung, dass er eine
komplette und äußerst sorgfältige Überprüfung der erhaltenen
Rundsendungen in allen Teilen vornimmt, auch wenn keine Entnahmen
erfolgen.
- Alle Entnahmen sind mit einem evtl.
vorhandenen Entnehmerstempel oder mit Unterschriftsignum abzuzeichnen.
Die Abzeichnung muss auf Kopien, im Heft oder bei Hawidtaschen mit
Einsteckzetteln erfolgen. Bei der unterschriftlichen Abzeichnung ist
darauf zu achten, dass evtl. darunter liegende Marken oder Belege
nicht durch Durchdrücken des Kugelschreibers beschädigt werden.
- Die Entnahmen werden in die Umlaufliste
eingetragen und unterschriftlich abgezeichnet. Bei Differenzen gilt
die Feststellung des Rundsendeleiters, der dem Entnehmer die Differenz
schriftlich mitteilt.
- Vertauschungen und sonstige unredliche
Handlungen werden unnachsichtig, insbesondere auch strafrechtlich
verfolgt. Sie ziehen u. a. den Ausschluss aus der ArGe nach sich.
- Die entnommenen Marken, Belege etc.
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers.
- Jeder Entnehmer haftet für eine in
seinem Besitz befindliche Rundsendung solange in vollem Umfang für
sämtliche Risiken, bis er die ordnungsgemäße Weitergabe durch den
Einlieferungsschein der Post nachweisen kann.
- Eine Rundsendung muss spätestens 7 Tage
nach Erhalt an den in der Umlaufliste nächstgenannten Teilnehmer unter
Beachtung der Versandbedingungen weitergeschickt werden. Die
Teilnehmer werden jedoch gebeten, die Rundsendung schnellstmöglich zu
bearbeiten und weiterzugeben Bei verspäteter Weitergabe wird bei der
nächstfolgenden Rundsendung der Teilnehmer pro Tag Versäumnis einen
Platz zurückgestuft. Die Reihenfolge wird im Losverfahren ermittelt.
- Die Rundsendeteilnehmer sind
verpflichtet, längere Abwesenheitszeiten dem Rundsendeleiter
rechtzeitig zu melden. Bei nicht rechtzeitig gemeldeter Abwesenheit
haftet der Entnehmer für Portokosten des Rücklaufs und der erneuten
Absendung.
- Gerichtsstand für beide Teile ist das
Amtsgericht Schopfheim.
Peter Beutin
Vorsitzender der ArGe
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