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Rundsenddienst
Rundsendeordnung:
Rundsendebedingungen für Einlieferer und
Entnehmer am Rundsendedienst der ArGe.
Der Rundsendeverkehr ist eine Einrichtung für die Mitglieder der oben
genannten ArGe.
Der Rundsendeleiter verpflichtet
sich, die Arbeiten, die für und mit dem Rundsendedienst anfallen, mit
größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
Der Rundsendeleiter haftet
für die Verwahrungen der Einlieferungen am Ort nur mit eigenüblicher Sorgfalt.
Der Verkauf des eingelieferten
Materials erfolgt ausschließlich im Auftrag der Einlieferer. Die ArGe
bzw. der Rundsendeleiter treten lediglich als Vermittler zwischen Einlieferer
und Entnehmer auf. Mit Einlieferung bzw. Entnahme erkennen die Teilnehmer
stillschweigend ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen an.
Der Einlieferer ist daher
damit einverstanden, dass bei evtl. Reklamationen bzw. Rückabwicklungen
des Kaufvertrags etc. der Entnehmer unmittelbar an den Einlieferer verwiesen
wird, und dass dem Entnehmer demzufolge Name und Anschrift des Einlieferers
bekannt gegeben werden.
Die nachstehenden Bedingungen
für Einlieferer und Entnehmer werden in allen Teilen von den Teilnehmern
am Rundsendedienst als verbindlich anerkannt. Die Nichteinhaltung dieser
Rundsendeordnung wird den Ausschluss aus dem Rundsendedienst nach sich
ziehen. Die Ausschlussentscheidung trifft der Rundsendeleiter nach Rücksprache
mit dem Vorsitzenden der ArGe. Ein Ausschluss bedeutet jedoch nicht, dass
der Teilnehmer aus der Haftung entlassen ist.
Einlieferungsbedingungen
- Einlieferungen für den Rundsendeverkehr
können von Mitgliedern und Nichtmitgliedern der ArGe vorgenommen werden.
Der Einlieferer erklärt durch die Einlieferung sein Eigentum bzw. seine
Verfügungsberechtigung an den eingelieferten Stücken. Er haftet für
die Echtheit der eingelieferten Stücke.
Über die Annahme oder Zurückweisung
von Einlieferungen entscheidet allein der Rundsendeleiter.
- Das eingelieferte Material sollte aus den
Bereichen NDP sowie Deutsches Reich bis 1900 stammen
- Es dürfen nur Hefte im Format DIN A5 bzw.
DIN A6 und Versandtaschen im Format DIN A5 verwendet werden. Das Material
ist nach Gebieten numerisch geordnet einzuliefern. Die Preisauszeichnung
muss dokumentenecht (Kugelschreiber) vorgenommen werden. Eingeliefert
werden soll nur sammelwürdiges Material zu vernünftigen Preisen. Fälschungsgefährdete
Marken, entspr. Typen, Farben und Abarten sind nur geprüft einzuliefern.
- Lose Marken gestempelt oder postfrisch,
müssen so untergebracht werden, dass sie sicher vor Beschädigungen geschützt
sind. Weder der Rundsendeleiter noch die Entnehmer können für Schäden
verantwortlich gemacht werden, die durch schlechte Unterbringung seitens
der Einlieferer zu verantworten sind.
- Um Vertauschungen zu vermeiden, sind bei
besseren Marken die Stempel so zu verlängern, dass die Stempelanschlüsse
leicht kontrolliert werden können, ebenso sind lose bessere Marken seitenweise
zu kopieren und die Kopien in die Hefte einzukleben.
- Belege sind in Taschen einzuliefern und
diese sind dokumentenecht (Kugelschreiber) zu beschreiben, so dass die
Belege an Hand der Beschreibung eindeutig zugeordnet werden können.
Belege und Taschen sind mit einer lfd. Nummer durchzunummerieren. Bei
besseren Belegen ist eine Kopie beizufügen.
- Sämtliche Einlieferungen sind zu addieren
und der Gesamtwert der Einlieferung mit einer Gesamtaufstellung aufzuführen.
- Nach Eingang der Einlieferung erhalten die
Hefte und Taschen eine Registriernummer, und der Rundsendeleiter bestätigt
den Eingang der Einlieferung mit einer Auflistung und Angabe der Registriernummern.
- Das eingelieferte Material wird an interessierte
Entnehmer in Gruppen von max. 15 Teilnehmern verschickt. Nach bis zu
vier Umläufen erfolgt die Abrechnung und Rückgabe des unverkauften Materials.
- Zur Deckung der Kosten werden 10 % vom Entnahmewert
und das Porto für die Rücksendung des Materials einbehalten.
- Die Rundsendungen sind über eine Valoren-Versicherung
versichert.
- Tritt ein Schaden ein, weil ein Entnehmer
sich nicht an die festgelegten Entnahmebedingungen gehalten hat, hat
der Einlieferer lediglich einen Anspruch an den entsprechenden Entnehmer,
nicht jedoch an die ArGe oder den Rundsendeleiter. Bei Vertauschungen
haftet weder die ArGe noch der Rundsendeleiter. Der Rundsendeleiter
sowie die ArGe sind jedoch bemüht, festzustellen, wer für die Zuwiderhandlungen
gegen die Rundsendeordnung verantwortlich zu machen ist.
Entnahmebedingungen
- Alle Mitglieder der ArGe mit deutscher Postanschrift,
können sich als Entnehmer am Rundsendeverkehr beteiligen. Mit Zustimmung
des Vorstandes können auch Mitglieder anderer Vereine daran teilnehmen.
Voraussetzung ist dazu ein schriftlicher Antrag mit Anerkennung der
Bedingungen.
- Die Rundsendung wird in Gruppen von höchstens
15 Entnehmern vorgenommen. Der Rundsendung liegen folgende Unterlagen
bei.
A) Die Umlaufliste:
Sie enthält die Anschriften der Entnehmer sowie Anzahl und den Wert
der Hefte und Taschen. Die Reihenfolge des Umlaufs muss unbedingt eingehalten
werden. Die Umlaufliste ist mit größter Sorgfalt vollständig auszufüllen,
auch wenn keine Entnahmen erfolgt sind.
B) Die Benachrichtigungskarte:
Diese muss gleichzeitig mit der Weitersendung der Rundsendung an den
nächsten Teilnehmer ausgefüllt an den Rundsendeleiter geschickt werden,
auch wenn keine Entnahmen erfolgt sind.
C) Durchschreibesatz mit Aufschriftzettel
(Paketscheine):
Sie werden für die Weitersendung benötigt. Als Absender ist die Adresse
des Rundsendeleiters anzugeben, außer beim letzten Entnehmer. Dieser
schickt die Sendung mit seinem Absender an den Rundsendeleiter zurück.
D) Überweisungsformulare: Die Gesamtentnahme
ist unverzüglich auf das Rundsendekonto der ArGe Postgiroamt Nürnberg
BLZ 760 100 85, Konto Nr. 215 664 858 zu überweisen .
E) Rundsendeordnung: Sie ist Bestandteil
der Rundsendung und ist dem Rundsendeleiter nach dem Ende des Umlaufs
wieder zurück zuschicken.
- Die Weitergabe der Rundsendung hat ausschließlich
durch die Post als Paket ohne Wertangabe oder Freeway-Pakete mit Einlieferungsquittung
zu erfolgen.
Der Einlieferungsschein muss sorgfältig aufbewahrt werden. Er ist Nachweis
dafür, dass die Rundsendung ordnungsgemäß weitergegeben wurde. Auf dem
Paket darf kein Hinweis über den Inhalt und dessen Wert vermerkt werden.
Die Angaben sowohl beim Absender und Empfänger dürfen nur Name, Straße,
Postleitzahl und Ort enthalten.
Die Sendung ist so zu verpacken, dass sie nicht unbemerkt geöffnet werden
kann. Sie soll in Packpapier eingepackt und mit Klebeband verschlossen
werden. Ist bei einer Sendung eine Beschädigung äußerlich sichtbar,
darf diese solange nicht angenommen werden, bis der Umfang des Schadens
von der Post festgestellt und beurkundet worden ist. Die Rundsendungen
sind über eine Valoren-Versicherung auf dem Postweg versichert.
- Zusätzlich zum Transportweg ist die Rundsendung
am Domizil des Teilnehmers gegen Schäden durch Diebstahl versichert.
Die Rundsendung ist unter einfachem Verschluss, d.h. im verschlossenen
Schrank oder Schreibtisch aufzubewahren.
- Sofort nach dem Eingang ist die Rundsendung
auf Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren! Die
Überprüfung der einzelnen Hefte und Belegtaschen muss vollständig durchgeführt
werden, sie schließt auch eine Kontrolle der Marken und Belege mit den
beigefügten Fotokopien ein, bzw. die Unverletztheit der Umhüllung von
eingesiegelten Marken.
Bei Unstimmigkeiten ist der vorhergehende Entnehmer der Rundsendung
sowie der Rundsendeleiter zu benachrichtigen. Der vorhergehende Entnehmer
haftet für Fehlendes und andere Unstimmigkeiten! Es ist also äußerst
wichtig für jeden Entnehmer der Rundsendung, dass er eine komplette
und äußerst sorgfältige Überprüfung der erhaltenen Rundsendungen in
allen Teilen vornimmt, auch wenn keine Entnahmen erfolgen.
- Alle Entnahmen sind mit einem evtl. vorhandenen
Entnehmerstempel oder mit Unterschriftsignum abzuzeichnen. Die Abzeichnung
muss auf Kopien, im Heft oder bei Hawidtaschen mit Einsteckzetteln erfolgen.
Bei der unterschriftlichen Abzeichnung ist darauf zu achten, dass evtl.
darunter liegende Marken oder Belege nicht durch Durchdrücken des Kugelschreibers
beschädigt werden.
- Die Entnahmen werden in die Umlaufliste
eingetragen und unterschriftlich abgezeichnet. Bei Differenzen gilt
die Feststellung des Rundsendeleiters, der dem Entnehmer die Differenz
schriftlich mitteilt.
- Vertauschungen und sonstige unredliche Handlungen
werden unnachsichtig, insbesondere auch strafrechtlich verfolgt. Sie
ziehen u. a. den Ausschluss aus der ArGe nach sich.
- Die entnommenen Marken, Belege etc. bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Einlieferers.
- Jeder Entnehmer haftet für eine in seinem
Besitz befindliche Rundsendung solange in vollem Umfang für sämtliche
Risiken, bis er die ordnungsgemäße Weitergabe durch den Einlieferungsschein
der Post nachweisen kann.
- Eine Rundsendung muss spätestens 7 Tage
nach Erhalt an den in der Umlaufliste nächstgenannten Teilnehmer unter
Beachtung der Versandbedingungen weitergeschickt werden. Die Teilnehmer
werden jedoch gebeten, die Rundsendung schnellstmöglich zu bearbeiten
und weiterzugeben Bei verspäteter Weitergabe wird bei der nächstfolgenden
Rundsendung der Teilnehmer pro Tag Versäumnis einen Platz zurückgestuft.
Die Reihenfolge wird im Losverfahren ermittelt.
- Die Rundsendeteilnehmer sind verpflichtet,
längere Abwesenheitszeiten dem Rundsendeleiter rechtzeitig zu melden.
Bei nicht rechtzeitig gemeldeter Abwesenheit haftet der Entnehmer für
Portokosten des Rücklaufs und der erneuten Absendung.
- Gerichtsstand für beide Teile ist das Amtsgericht
Schopfheim.
Peter Beutin
Vorsitzender der ArGe
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